Beiträge an Vereine und Verbände

Antragsberechtigte Rechtssubjekte: Die Gemeindeverwaltung kann Beiträge an folgende Rechtssubjekte, die...

Veröffentlichungsdatum:

12.03.2024

Lesedauer

1 Minute

Kategorien
Geld

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Antragsberechtigte Rechtssubjekte:

Die Gemeindeverwaltung kann Beiträge an folgende Rechtssubjekte, die keine Gewinnabsicht verfolgen und ihre Tätigkeit zum Wohle der örtlichen Bevölkerung ausüben, gewähren:

a) an öffentliche und private Körperschaften, Stiftungen, Vereine und Komitees;
b) an Einzelpersonen, die ehrenamtlich und unentgeltlich im Interesse der Gemeindebevölkerung tätig sind.
c) In Fällen von Katastrophen oder sonstigen außerordentlichen Notwendigkeiten können zum Zweck der Hilfe und der Solidarität Beiträge zu Gunsten von öffentlichen und privaten  Körperschaften, von Vereinigungenund Komitees gewährt werden.

Sachbereiche für welche Beiträge gewährt werden können:

a) gesundheitsfördernde Maßnahmen
b) Kultur, Wissenschaft, Erziehung und Bildung
c) Sport
d) Zivilschutz, Umwelt- und Landschaftsschutz
e) Belange des Kultus
f) soziale Belange, gemeinschaftsfördernde Initiativen und
g) Förderung wirtschaftsbelebender Einrichtungen und Veranstaltungen.

Antragsformulare:

Die Ansuchen um Gewährung von ordentlichen Beiträgen sind innerhalb 20. September des Vorjahres, auf welchen sich die Auszahlung bezieht, einzureichen.
Im Falle von außerordentlichen Beiträgen aufgrund unvorhergesehener Umstände können die Ansuchen laufend vorgelegt werden.

Rechtsgrundlage:

Zustängkeit:

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.03.2024, 15:06 Uhr

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