Friedhofsgebühren

Für den Friedhof von Terenten gelten, gemäß Friedhofsordnung, folgende jährliche Konzessionsgebühren: ...

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2022

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1 Minute

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Für den Friedhof von Terenten gelten, gemäß Friedhofsordnung, folgende jährliche Konzessionsgebühren: 

A) Art. 11, Absatz1 (Gebühren) und Art. 18, Absatz 1 (Aufbewahrung der Asche durch Erdbestattung mittels Urne):

Friedhofsgebühren nach Artikel 11, Absatz 1 und nach Artikel 18, Absatz 1
Art des Grabes Jährliche Konzessionsgebühr
EinzelgrabEuro 25,00.-*
FamiliengrabEuro 50,00.-
UrnennischeEuro 15,00.-

*Nach Ablauf der Ruhefrist von 25 Jahren wird die jährliche Konzessionsgebühr für Einzelgräber auf Euro 50,00.- angehoben.
Für die Aufwendungen gemäß Art. 11, Absatz 3 (außerplanmäßige Exhumierungen bzw. Ausbettungen) sind die tatsächlichen Kosten von den Angehörigen an die Gemeinde zu entrichten.

B) Art. 11, Absatz 7 (Gewährung des Anrechtes auf Beisetzung):

Friedhofsgebühren  nach Artikel 11, Absatz 7
Art des Grabes Jährliche Konzessionsgebühr
EinzelgrabEuro 40,00.-
FamiliengrabEuro 75,00.-
UrnennischeEuro 25,00.-

C) Art. 20, Absatz 5 (Verstreuung der Asche durch Erdbestattung in einem Feldgrab):

Friedhofsgebühren nach Artikel 20, Absatz 5
Art des GrabesJährliche Konzessionsgebühr
EinzelgrabEuro 15,00.- 
FamiliengrabEuro 35,00.- 


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Zuletzt aktualisiert: 27.02.2024, 07:46 Uhr

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