Schulmensa - Einschreibung

Verabreichung von Mahlzeiten an Schüler

Dienst aktiv
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Für wen

Für Eltern von Kindern, die Schulen im Gemeindegebiet besuchen.

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht die Anmeldung von Schülern in der Schulmensa und den Erhalt von Mahlzeiten 

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

Bei Allergien/Unverträglichkeiten: ärztliches Attest

Was Sie erhalten

Die Möglichkeit für Schüler die Schulmensa zu nutzen

Fristen und Fälligkeiten

Mai bis Juni jeden Jahres

Kosten

1) Der von den Eltern für die Teilnahme an der täglichen Jause zu leistende Spesenbeitrag beträgt: 

a) Euro 1,25 (Euro 1,20 zuzüglich 4% MwSt.) pro Jause für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.

b) Euro 0,50 (Euro 0,48 zuzüglich 4% MwSt.) pro Jause für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.

c) das 3. Kind befreit.

2. Der von den Eltern für die Teilnahme am täglichen Mittagessen zu leistende Spesenbeitrag beträgt: 

a) Euro 55,00 (Euro 52,88 zuzüglich 4% MwSt.)  monatlich für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.

b) Euro 36,00 (Euro 34,61 zuzüglich 4% MwSt.) monatlich für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.

c) das 3. Kind befreit.

3. Schüler die mindestens einen Monat lang abwesend sind, sind in diesem Zeitraum von den Kosten befreit. Hierfür ist ein ärztliches Zeugnis oder entsprechendes Dokument in der Gemeinde vorzulegen, ansonsten die Gebühr in Rechnung gestellt wird.  

4. Der von den Eltern für die Teilnahme am Mittagessen an einzelnen Tagen zu leistende Spesenbeitrag beträgt: 

a) Euro 3,30 (Euro 3,17 zuzüglich 4% MwSt.) pro Mittagessen für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie. 

b) Euro 2,20 (Euro 2,11 zuzüglich 4% MwSt) pro Mittagessen für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.

c) das 3. Kind befreit.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Nutzungsbedingungen

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Bürgerdienste

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 TERENTEN

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.03.2024, 08:27 Uhr