1) Der von den Eltern für die Teilnahme an der täglichen Jause zu leistende Spesenbeitrag beträgt:
a) Euro 1,25 (Euro 1,20 zuzüglich 4% MwSt.) pro Jause für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.
b) Euro 0,50 (Euro 0,48 zuzüglich 4% MwSt.) pro Jause für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.
c) das 3. Kind befreit.
2. Der von den Eltern für die Teilnahme am täglichen Mittagessen zu leistende Spesenbeitrag beträgt:
a) Euro 55,00 (Euro 52,88 zuzüglich 4% MwSt.) monatlich für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.
b) Euro 36,00 (Euro 34,61 zuzüglich 4% MwSt.) monatlich für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.
c) das 3. Kind befreit.
3. Schüler die mindestens einen Monat lang abwesend sind, sind in diesem Zeitraum von den Kosten befreit. Hierfür ist ein ärztliches Zeugnis oder entsprechendes Dokument in der Gemeinde vorzulegen, ansonsten die Gebühr in Rechnung gestellt wird.
4. Der von den Eltern für die Teilnahme am Mittagessen an einzelnen Tagen zu leistende Spesenbeitrag beträgt:
a) Euro 3,30 (Euro 3,17 zuzüglich 4% MwSt.) pro Mittagessen für das 1. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.
b) Euro 2,20 (Euro 2,11 zuzüglich 4% MwSt) pro Mittagessen für das 2. Kind einer Familie, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.
c) das 3. Kind befreit.