Einfahrten – Antrag um Ermächtigung

Ein- und Ausfahrt mit Fahrzeugen von der öffentlichen Straße zu privatem Eigentum

Dienst aktiv

Für wen

Für jede natürliche oder juristische Person, die an die Schaffung einer Einfahrt und Ausfahrt für Fahrzeuge von der öffentlichen Straße aus, zu privatem Eigentum interessiert ist.

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es, eine Ermächtigung zu erhalten, um eine Einfahrt für Fahrzeuge von der öffentlichen Straße aus zu privatem Eigentum zu schaffen.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Was ist notwendig

  • Antrag für die Ermächtigung einer Einfahrt
  • 2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro.
  • Auszug aus der Katastermappe
  • Lageplan
  • Fotos
  • technischer Bericht

Was Sie erhalten

Sie erhalten die Ermächtigung, eine Einfahrt für Fahrzeuge, von der öffentlichen Straße aus zu privatem Eigentum zu schaffen

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird die Ermächtigung für die Schaffung einer Einfahrt ausgestellt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt. 

Kosten

2 Stempelmarken zu je 16,00 Euro

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Nutzungsbedingungen

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Bürgerdienste

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 TERENTEN

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 03.03.2024, 08:12 Uhr