Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse

Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse der Gemeinde Terenten

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Die Kommission für die Erstellung der Laienrichterverzeichnisse ist vom Gesetz 10.04.1951, Nr. 287 vorgesehen und geregelt.

Die Kommission setzt sich aus dem Bürgermeister, oder einem von diesem bevollmächtigten Referenten, der den Vorsitz führt, und aus zwei Gemeinderäten zusammen.

Der Kommisseion obliegt die Aufgabe, die Verzeichnisse der in der Gemeinde ansässigen Staatsbürger aufzustellen, die die Voraussetzungen besitzen, um die Befugnisse von Laienrichtern an Geschworenengerichten und an Geschworenen-Oberlandesgerichten auszuüben, und zwar gemäß Art. 13, Absatz 1 des Gesetzes vom 10. April 1951, Nr. 287.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Reinhold Weger

Vorsitzender

Mitglieder

Meinhard Engl

Gemeinderat

Ulrike Lechner

Gemeinderätin

Orte

Gemeinde Terenten

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 TERENTEN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 20.03.2024, 08:06 Uhr