Benutzung der Räumlichkeiten und beweglichen Güter der Gemeinde Terenten - Neue Formulare und Gebühren

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.03.2024 die abgeänderte Verordnung für die Vergabe und die...

Veröffentlichungsdatum:

03.04.2024

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1 Minute

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.03.2024 die abgeänderte Verordnung für die Vergabe und die Benutzung der öffentlichen Räumlichkeiten im Eigentum der Gemeinde Terenten genehmigt.

Zukünftig muss für die Nutzung der Räumlichkeiten vorab eine Kaution entrichtet werden.

Die neue Schlüsselverwaltung für die Räumlichkeiten ist digitalisiert, personenbezogen und überwacht. Die Ausgabe und Rückgabe der Schlüssel sowie die Übergabe und Rückgabe der Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich durch den Hausmeister.

Die Endreinigung des Ausschank muss vom Veranstalter selbst gewährleistet bzw. durchgeführt werden. Dies gilt ebenso für die WC-Anlagen beim Pavillon.

Die Reinigung der Räumlichkeiten des Vereinshauses wird weiterhin von der Gemeinde durchgeführt. Hierfür wurden die Spesen mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 72/A/2024 vom 27.03.2024 angepasst, welche ab April 2024 angewandt werden. Für die Reinigungsspesen wird eine MwSt.-Rechnung ausgestellt.

Die angepassten Vordrucke für die Mitteilungen zur Nutzung der Räumlichkeiten sowie den Verleih der beweglichen Gemeindegüter sind nachstehend als ausfüllbare Formulare verfügbar.

Kontakt

Lizenzamt

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 Terenten+39 0472 544208info@gemeinde.terenten.bz.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 24.04.2024, 16:26 Uhr

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