Sprachgruppenzählung

Im Winter 2023 / Frühjahr 2024 findet in der Provinz Bozen die Sprachgruppenzählung statt. Alle Bürgerinnen...

Veröffentlichungsdatum:

01.12.2023

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1 Minute

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Im Winter 2023 / Frühjahr 2024 findet in der Provinz Bozen die Sprachgruppenzählung statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die am 30.09.2023 in einer Gemeinde der Provinz Bozen ansässig waren und die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, sind verpflichtet, an der anonymen Sprachgruppenzählung teilzunehmen.

Das Landesinstitut für Statistik ASTAT führt die statistische Erhebung über den Bestand der drei Sprachgruppen in Südtirol durch. Diese Erhebung ist durch Verfassungsgesetze zum Schutz der drei Sprachgruppen in Südtirol begründet.

Art der Befragung:

Die Befragung erfolgt mit gemischter Erhebungstechnik: durch Selbstausfüllen eines Online-Erhebungsbogens und in einer zweiten Phase durch Selbstausfüllen eines Papier-Fragebogens für jene, die den Online-Erhebungsbogen nicht ausgefüllt haben.

Erste Phase: Datenerhebung mittels Online-Fragebogen vom 01.12.2023 bis 29.02.2024.

Während der ersten Erhebungsphase sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, den Online-Fragebogen eigenständig auszufüllen. Sie erhalten dazu vom ASTAT ein Schreiben mit den wichtigsten Informationen zur Erhebung.

Zugang Online-Erhebung: Auf den Online-Fragebogen kann mittels SPID, elektronischer Identitätskarte (CIE) oder aktivierter Bürgerkarte (CNS) zugegriffen werden.

Link zur Internetseite:

https://sprachgruppenzaehlung.provinz.bz.it/

https://censimento-linguistico.provincia.bz.it/

https://cumpededa-linguistica.provinzia.bz.it/

Zweite Phase: Datenerhebung mit Papier-Fragebogen vom 01.04.2024 bis 24.06.2024 (Personen, die den Online-Fragebogen nicht ausgefüllt haben).

Während dieser Phase kontaktieren die von der Gemeinde beauftragten Erheber/innen die Haushalte und überreichen ihnen die Papier-Fragebögen des ASTAT. Für jedes Haushaltsmitglied ist ein Erhebungsbogen auszufüllen. Anschließend sammelt der/die Erheber/in die Fragebögen wieder ein.

Auswahl der Erheber/innen:

Die Gemeinde sucht für die Erhebungstätigkeit (zweite Phase) von Anfang April bis Ende Juni 2024 drei (3) Mitarbeiter, die die Erhebung durchführen. Diese müssen volljährig und zweisprachig (Zweisprachigkeitsnachweis nicht notwendig) sein. Die vorgesehene Vergütung für die Erheber/innen beträgt 4,00 Euro brutto für jeden ausgefüllten Bogen. Außerdem ist eine Spesenvergütung für die Verwendung des eigenen Fahrzeugs vorgesehen.

Interessierte melden sich bitte innerhalb 08.01.2024 im Meldeamt der Gemeinde Terenten Tel. 0472 546110 oder Email: info@terenten.eu

Kontakt

Bürgerdienste

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 TERENTEN

Meldeamt

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 Terenten+39 0472 546110info@gemeinde.terenten.bz.it

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Zuletzt aktualisiert: 06.03.2024, 10:10 Uhr

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