TEST - Dateneinholung von Amtswegen für die Veröffentlichung des Eheaufgebots

Einholung von Amtswegen der notwendigen Daten und Dokumente von Seiten des Standesbeamten

Dienst aktiv

Für wen

Die Ehe kann grundsätzlich von volljährigen, geschäftsfähigen Personen geschlossen werden, welche freien Standes und nicht verwandt, verschwägert oder adoptiert sind und für welche kein anderes gesetzliches Hindernis besteht.

Beschreibung

Die Erklärenden beabsichtigen das Eheaufgebot zu beantragen und ersuchen den Standesbeamten der Gemeinde die notwendigen Daten und Unterlagen von Amts wegen einzuholen. 

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte) verfügen.

Was ist notwendig

  • Kopie der Vorder- und Rückseite eines Erkennungsdokuments der beauftragenden Person (zweite erklärende Person)
  • Scan des ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Sonderauftrag zwecks Eheaufgebotsantrag“ 

Nach Einholung der notwendigen Daten und Unterlagen von Amtswegen kann die Gemeinde zusätzliche Dokumente von den Erklärenden anfordern.    

Was Sie erhalten

Nach Einholung der erforderlichen Unterlagen wird mit den Brautleuten ein Termin vereinbart, an dem beide das Protokoll des Eheaufgebots unterschreiben. Zu diesem Termin müssen beide Brautleute mit einem gültigen Erkennungsdokument erscheinen.

Fristen und Fälligkeiten

Nach der erfolgten Einholung der Daten und Unterlagen gelten folgende Fristen: 

Das Eheaufgebot wird für mindestens 8 aufeinanderfolgende Tagen auf der digitalen Amtstafel der Gemeinde veröffentlicht. Die Trauung kann erst am vierten Tag nach Ende der Veröffentlichung des Aufgebotes vollzogen werden.

Die Veröffentlichung des Eheaufgebots ist für 180 Tage gültig, ist diese Frist abgelaufen, ohne dass die Eheschließung erfolgt ist, muss das Eheaufgebot erneuert werden. 

Kosten

  • Kostenlos

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Sonderfälle

Nutzungsbedingungen

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Standesamt

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 TERENTEN+39 0472 546110info@gemeinde.terenten.bz.it

Verantwortliche Organisationseinheit

Bürgerdienste

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 TERENTEN

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 19.02.2024, 16:08 Uhr