Kinderhort - Einschreibung

Der Dienst ermöglicht es, Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in einen Kinderhort einzuschreiben.

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Für wen

Eltern von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren.

Beschreibung

Der Dienst ermöglicht es, Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren in einen Kinderhort einzuschreiben.

So geht's

Die Familie übermittelt das ausgefüllte Formular zur Voranmeldung an die Mailadresse der Genossenschaft, welche den Auftrag zur Führung des Dienstes vonseiten der Gemeinde erhalten hat. 

Was ist notwendig

Es ist ein Antrag, um Voreinschreibung an den Kinderhort zu stellen.

Was Sie erhalten

Es wird zunächst eine Rangliste für die Aufnahme in den Kinderhort erstellt.

Anschließend werden die Eltern benachrichtigt, ob ihr Kind in den Kinderhort aufgenommen werden kann. Die Aufnahme in den Kinderhort hat Gültigkeit bis zum Eintritt des Kindes in den Kindergarten, maximal bis zum Ende des Schuljahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. 

Fristen und Fälligkeiten

Die Anmeldungen sind laufend im gesamten Jahr möglich. 

01.01 - Beginn der Sammlung der Anmeldeanträge

Die Frist für das Einreichen der Anträge ist der 31.12.

31.03 des laufenden Jahres - Frist für das Einreichen der Anträge für die Erstellung der Rangliste

30.04 des laufenden Jahres - Erstellung der Rangliste

Ab 02.05 – Mitteilung zwecks Zuteilung der Plätze an die Familien

Unterzeichnung des Betreuungsvertrages und Abschluss Anmeldung.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Bei Aufnahme belaufen sich die Kosten für den Besuch des Kinderhorts auf:

3,65 € pro Kind und pro Stunde

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

 

Einschränkungen

 

Sonderfälle

 

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

 

Zugang zum Dienst

Kontakte

Verantwortliche Organisationseinheit

Bürgerdienste

ST.-GEORGS-STRASSE 1, 39030 TERENTEN

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.04.2024, 09:37 Uhr