Verkehrsbeschränkungen für den Schwerverkehr auf den Gemeindestraßen

Veröffentlichungsdatum:

01.02.2024

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Mit Verordnung Nr. 3/2014 vom 18.03.2014 hat der Bürgermeister die Verkehrsbeschränkungen für den Schwerverkehr (Gesamtgewicht über 25 Tonnen) auf den Gemeindestraßen angeordnet. Die Beschränkungen gelten JÄHRLICH vom 1. März bis zum 30. April.

Datei herunterladen: PDFVerordnung Nr. 3/2014

 

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Zuletzt aktualisiert: 23.11.2023, 16:56 Uhr