Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof, Fernheizwerk und Photovoltaikanlage, Versicherungen. Außerdem ist das Steueramt für das Protokoll zuständig.